Reglement für Ausflüge und Veranstaltungen
Präambel
Der Gehörlosen Verein Basel 1912 (im Folgenden „GVB“ genannt) organisiert regelmässige Ausflüge und Veranstaltungen für seine Mitglieder, um Gemeinschaft und Austausch zu fördern. Die folgenden Regelungen gelten für alle Ausflüge und Veranstaltungen, die vom Verein organisiert werden.
1. Teilnahme an Ausflügen und Veranstaltungen
1.1 Anmeldung
- Alle Teilnehmer müssen sich im Voraus für den Ausflug oder die Veranstaltung anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich.
1.2 Zahlung
- Die Teilnahmegebühr muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren wird im Voraus bekannt gegeben.
2. Haftung
2.1 Haftungsausschluss
- Der Verein übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die während der Ausflüge oder Veranstaltungen auftreten. Jedes Mitglied nimmt auf eigene Gefahr teil.
2.2 Gesundheitszustand
- Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es gesundheitlich in der Lage ist, an den Ausflügen oder Veranstaltungen teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Bedenken sollte vor der Teilnahme Rücksprache mit einem Arzt gehalten werden.
3. Rückerstattung der Teilnahmegebühr
3.1 Rückerstattungsbedingungen
- Die Teilnahmegebühr wird nur zurückerstattet, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das die Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen bestätigt.- Anträge auf Rückerstattung müssen schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach dem betreffenden Ausflug oder der Veranstaltung beim Vorstand eingereicht werden.
4. Verhalten während der Ausflüge und Veranstaltungen
4.1 Verantwortung der Teilnehmer
- Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern und den Organisatoren zu verhalten.
4.2 Verhaltensregeln
- Das Rauchen ist nur an dafür vorgesehenen Orten erlaubt. Alkohol ist nur in Massen und nach vorheriger Absprache mit den Organisatoren gestattet.
5. Änderungen und Anpassungen
- Der Vorstand behält sich das Recht vor, diese Regelungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
6. Schlussbestimmungen
- Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft. Alle vorherigen Regelungen verlieren
damit ihre Gültigkeit.
Datum: 14. April 2025
Präambel
Der Gehörlosen Verein Basel 1912 (im Folgenden „GVB“ genannt) organisiert regelmässige Ausflüge und Veranstaltungen für seine Mitglieder, um Gemeinschaft und Austausch zu fördern. Die folgenden Regelungen gelten für alle Ausflüge und Veranstaltungen, die vom Verein organisiert werden.
1. Teilnahme an Ausflügen und Veranstaltungen
1.1 Anmeldung
- Alle Teilnehmer müssen sich im Voraus für den Ausflug oder die Veranstaltung anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich.
1.2 Zahlung
- Die Teilnahmegebühr muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren wird im Voraus bekannt gegeben.
2. Haftung
2.1 Haftungsausschluss
- Der Verein übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die während der Ausflüge oder Veranstaltungen auftreten. Jedes Mitglied nimmt auf eigene Gefahr teil.
2.2 Gesundheitszustand
- Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es gesundheitlich in der Lage ist, an den Ausflügen oder Veranstaltungen teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Bedenken sollte vor der Teilnahme Rücksprache mit einem Arzt gehalten werden.
3. Rückerstattung der Teilnahmegebühr
3.1 Rückerstattungsbedingungen
- Die Teilnahmegebühr wird nur zurückerstattet, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das die Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen bestätigt.- Anträge auf Rückerstattung müssen schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach dem betreffenden Ausflug oder der Veranstaltung beim Vorstand eingereicht werden.
4. Verhalten während der Ausflüge und Veranstaltungen
4.1 Verantwortung der Teilnehmer
- Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern und den Organisatoren zu verhalten.
4.2 Verhaltensregeln
- Das Rauchen ist nur an dafür vorgesehenen Orten erlaubt. Alkohol ist nur in Massen und nach vorheriger Absprache mit den Organisatoren gestattet.
5. Änderungen und Anpassungen
- Der Vorstand behält sich das Recht vor, diese Regelungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
6. Schlussbestimmungen
- Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft. Alle vorherigen Regelungen verlieren
damit ihre Gültigkeit.
Datum: 14. April 2025